Aufnahme Zunft/ 

FGV Freunde- & Gönner-Vereinigung

E.E. Zunft zu Schneidern Basel

Danke, dass Sie Interesse am Beitritt zu unserer Zunft haben. Als Basler Bürgerin/ Basler Bürger können Sie sich um Aufnahme in die Zunft bemühen.

Falls Sie die Kriterien nicht erfüllen oder der Zunft ohne Beitritt näher sein wollen, werden Sie bereits ab einem geringen Beitrag Gönnerin oder Gönner der FGV Freunde- & Gönner-Vereinigung und kommen so in den Genuss gewisser Zunftveranstaltungen. 

Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen!

Meister René Kontic

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Auszug der Zunftordnung der Bürgergemeinde Basel-Stadt:

  •  Bürger oder Bürgerin der Stadt Basel, über 18 Jahre alt, wohlbeleumdet, es besteht aber keine Wohnsitzpflicht in der Stadt Basel.
  •  Staatsbürgerliches Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein.
  •  Interesse am historischen und heutigen Zunftwesen der Stadt Basel.
  •  Vorzugsweise Angehörige/r  eines traditionell in der Zunft vertretenen Berufes oder Nachkomme eines Zunftbruders oder einer Zunftschwester.
  •  Empfehlung eines Zunftbruders oder einer Zunftschwester.
  • Nicht verheiratet oder in eheähnlicher Gemeinschaft mit einem Zunftmitglied.

     Die vollständigen Bestimmungen sind in der Zunftordung der Bürgergemeinde der Stadt Basel zu finden.

Aufnahmegesuch Zunftmitglied

oder Beitritt FGV Freunde- & Gönner-Vereinigung